Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration am 14.02.2012 hat sich das Land NRW ausdrücklich dazu verpflichtet, den veränderten Bedarfen und den unterschiedlichen Entwicklungen von Migrantenselbstorganisationen (MSO) Rechnung zu tragen.
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften § 44 LHO Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten.
Im Rahmen dieser Förderung aus Mittel des Landes NRW erhielt wir, Migrafrika Verein für junge afrikanische und andere Diaspora VJAAD e.V. am 01.07.2014 eine Zuwendung im Höhe von 12.000 €. Diese nutzen wir für die Anmietung von Büroräumlichkeiten und die Anschaffung von Bürogegenständen. Der Verein bedankt sich für die Zuwendung und für das entgegengebrachte Vertrauen in unsere Arbeit.
Einen besonderen Dank möchten wir unseren Ehrenamtlichen sowie allen Spendern und Mitgliedern, die uns immer den Rücken gestärkt und in allen Feldern tatkräftig unterstützt haben bzw. weiterhin unterstützen, aussprechen.
Ihr Team von Migrafrica
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